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Motorfliegen lernen

Du bist flugbegeistert und willst Deinen Traum vom Fliegen verwirklichen?
Dies ist in unserer Motorflug- und Segelflugschule des Fliegerclub am Flugplatz Mühldorf in angenehmer Vereinsumgebung möglich:

Motorfluglizenzen

Wir bilden Privatpiloten zum Erwerb der LAPL-  oder PPL-Lizenz aus:
PPL (Private Pilot License): die PPL Lizenz erlaubt, ein- oder mehrmotorige Flugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr in Europa zu fliegen. Die PPL Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel möglich ist. Die Ausbildung umfasst min. 45 Flugstunden.
LAPL (Light Aircraft Pilot Licence): der LAPL-Pilot darf im Gegensatz zum PPL -Pilot nur einmotorige Flugzeuge mit max. 4 Sitzen innerhalb Europa mit einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg steuern. Die üblichen 4 sitzigen Sportflugzeuge wiegen jedoch weit weniger als 2000kg. Die Ausbildung umfasst min. 30 Flugstunden. Fluggäste darf ein Pilot erst mitnehmen, wenn er nach Lizenzerhalt mindestens zehn Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen ist.

Voraussetzungen für die Pilotenausbildung:

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung: 16 Jahre (Erteilung der Lizenz ab 17 Jahre möglich)
  • Normale Gesundheit; medizinisches Tauglichkeitszeugnis erforderlich: LAPL oder Klasse 2 Medical
  • Nachweis der sog. Zuverlässigkeit nach § 7 (LuftSiG) (u.a. Check der strafrechtlichen Historie)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (‚Kfz-Punktekonto in Flensburg‘).


Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung im Fliegerclub beginnt neben einigen begleitenden praktischen Ausbildungsflügen primär mit der Theorieausbildung, um die praktische Ausbildung dann effektiver durchführen zu können.

Theorieausbildung:
Die Theorieausbildung wird im Fliegerclub Mühldorf vor der praktischen Ausbildung entweder per Fernkurs über spezialisierte Flugschulen (z.B. CAT Europe) oder durch Kompaktkurse im sog. Frontalunterricht (z.B. 9 Tage Block in Tannheim durch die Flugschule Dolderer) durchgeführt.
Die Theorieinhalte sind für LAPL- und PPL-Lizenz identisch und umfassen min. 100h. 90h Stunden davon können in einem Computer-basierten Fernkurs erworben werden. Es werden folgende Fächer vermittelt:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation (Flugfunkverkehr)
  • Grundlagen des Fliegens (Technik 1)
  • Betriebsverfahren (Abläufe im Flugbetrieb)
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde (Technik 2)
  • Navigation.


Praktische Ausbildung:

Im Anschluss an die Theorieausbildung wird die fliegerische Ausbildung (min. 30 Flugstunden für LAPL A, min. 45 Flugstunden für PPL A-Lizenz) intensiviert.
Die fliegerische Ausbildung erfolgt in drei Phasen:

  • Ausbildungsabschnitt A: Fähigkeit, ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich zu fliegen
  • Ausbildungsabschnitt B: Allein-Überlandreife inkl. selbstständig durchgeführtem Dreiecksflug über 270km
  • Ausbildungsabschnitt C: Erreichen der praktischen Prüfungsreife

Die erforderlichen Flugstunden mit den vereinseigenen Motorfluglehrern beinhalten für die LAPL A- bzw. PPLA-Lizenz

  • min. 15 bzw. 25 Stunden mit Lehrer
  • min. 6 bzw.  10 Stunden Soloflug unter Aufsicht des Lehrers
  • min. 3 bzw.  5 Stunden Überlandflug

Die praktische Ausbildung erfolgt auf den vereinseigenen Flugzeugen wie der zweisitzigen DA20 Katana, oder den viersitzigen Modellen Cessna 172S und DA40 Katana.

Ein weiterer Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses, entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I). Die Kenntnisse für das Sprechfunkzeugnis können über online- oder Präsenzkurse durch externe Partnerschulen erworben werden.
Da Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen können, wenn zusätzlich für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist, muss ein entsprechender Sprachnachweis erbracht werden, z.B.  über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) oder eine spezielle Sprachprüfung für die entsprechende Fremdsprache.

Die Ausbildung wird durch eine bestandene Prüfung mit einem Prüfer vom Luftamt Südbayern abgeschlossen.

Was kostet die Motorflugausbildung?

Die Kosten der Ausbildung hängen stark von der individuellen Lernfähigkeit der Flugschüler ab. Daher kann der Flugstundenbedarf über die genannten Mindeststundezahlen hinausgehen. Dies wirkt sich natürlich auch auf die Kosten und die Dauer der Ausbildung aus.
Als grobe Abschätzung der Gesamtkosten (Theoriekurse, Prüfungsgebühren, Flugstunden, Landegebühren, persönliche Grundausstattung wie Luftfahrtkarten, Navigationsmittel, etc.) ergibt sich bei Annahme der Mindestanzahl der Flugstunden für die
- LAPL A Lizenz: ca. 7800 -9300 €
- PPL A Lizenz: ca. 10200 – 12500 €.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Typische Dauer der Ausbildung:
1 – 2 Jahre, davon ca. 3 - 6 Monate für die
Theorieausbildung und ca. 6 - 18 Monate für die praktische Ausbildung, je nach individuellem Lernfortschritt und verfügbarer Zeit.

Wie erhalte ich meine Motorfluglizenz?
Der Inhaber einer Privatpilotenlizenz (PPL-A) darf mit der erworbenen Klassenberechtigung ‚Single Engine Piston SEP (Land)‘ einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung ist 24 Monate gültig und kann später auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums min. 12 Stunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden. Durch Erbringung dieser Mindeststundenzahl inkl. einer einstündigen Auffrischungsschulung mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden. Für LAPL A Lizenzinhaber sind die erforderlichen 12 Flugstunden inkl. Auffrischungsschulung innerhalb der vergangenen 24 Monate zu erbringen.
Nach Abschluss der Ausbildung beginnt die fliegerische Freiheit durch Flüge in der heimischen Gegend, in die Alpen, innerhalb Deutschlands und weite Streckenflüge ins Ausland.

Haben wir Dein  Interesse geweckt? Dann kontaktiere uns gerne für weitere und unverbindliche Informationen.

Interesse Motorfliegen zu lernen?